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Externe Qualitätssicherung Krankenhaus

Mitversicherung in Betriebshaftpflichtversicherung

Mitversicherung kein steuerpflichtiger Arbeitslohn ...mehr

Steuerermäßigung für Notrufsystem

Notrufsysteme in Seniorenresidenz als haushaltsnahe Dienstleistung ...mehr

Begleitpersonen von Patienten

Steuerpflicht für Unterbringung und Verpflegung ...mehr

Wenn dem Arzt Gewerbesteuer droht

Abfärbetheorie bei den Einkünften ...mehr

Externe Qualitätssicherung Krankenhaus

Landesärztekammer übt keine unternehmerische Tätigkeit aus ...mehr

Online-Ärztebewertungsportale

Ein Arzt klagte gegen das Ärztebewertungsportal auf Entfernung seiner schlechten Bewertung. ...mehr

Absetzbarkeit von Kosten für Gesundheits-Checks

Die gesetzlichen als auch die privaten Krankenkassen erstatten nicht alle Kosten für Gesundheits-Checks, Vorsorgeuntersuchungen oder andere Tätigkeiten des Arztes. ...mehr

Kulturlinks – Sommer 2016

Im Sommer 2016 gibt es wieder viele interessante Veranstaltungen ...mehr

Externe Qualitätssicherung Krankenhaus

Illustration

Landesärztekammer übt keine unternehmerische Tätigkeit aus

Der Fall

Eine Landesärztekammer erbrachte gegen Entgelt diverse Leistungen im Bereich der externen Qualitätssicherung von Krankenhäusern. Die Finanzverwaltung war der Auffassung, die Kammer würde hiermit unternehmerisch im Sinne des Umsatzsteuergesetzes tätig werden. Grundsätzlich sind Ärztekammern nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art unternehmerisch und damit umsatzsteuerpflichtig.

Urteil des Bundesfinanzhofs

Der BFH verneinte eine Umsatzsteuerpflicht. Denn die Landesärztekammer ist aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Vertrags im Bereich der externen Qualitätssicherung tätig geworden. Qualitätssicherung würde zu den ihr obliegenden originären Aufgaben zählen.

Keine Wettbewerbsverzerrung

Der BFH sah in der Freistellung der Kammer von der Umsatzsteuerpflicht keine größeren Wettbewerbsverzerrungen. Die Umsätze waren daher als nicht steuerbar zu behandeln (Urteil vom 10.2.2016, XI R 26/13).

Stand: 30. Mai 2016

Bild: nmann77 - Fotolia.com

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