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Bonuszahlungen von Arbeitgeber und Staat

Bonuszahlungen von Arbeitgeber und Staat

Steuerfreier finanzieller Ausgleich für übermäßige Leistungen ...mehr

Zwangsschließung der Praxis wegen des Coronavirus

Entschädigungsansprüche selbstständiger Ärztinnen und Ärzte ...mehr

Medizinstudenten dürfen BAföG aufbessern

Flexibilisierung der BAföG-Regeln in der Corona-Krise ...mehr

Schutzkleidungen zollfrei einführen

Die Zoll- und Mehrwertsteuerbefreiung umfasst Masken und Schutzausrüstung sowie Testkits, Beatmungsgeräte und weitere medizinische Ausrüstung. ...mehr

Übungsleiterfreibetrag für Ärzte und Pflegepersonal

Die ärztliche Versorgung von kranken Menschen zählt wie gesehen grundsätzlich zu den begünstigten Tätigkeiten. ...mehr

Kulturlinks – Sommer 2020

Im Sommer 2020 gibt es wieder interessante Veranstaltungen! ...mehr

Bonuszahlungen von Arbeitgeber und Staat

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Corona

Die Corona-Pandemie bedeutet insbesondere für Ärztinnen und Ärzte Überstunden und Mehrarbeit. Gewährt der Arbeitgeber anlässlich der Corona-Krise als Anerkennung eine Bonuszahlung, bleibt diese nach einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF, vom 3.4.2020) bis zu einem Betrag von € 1.500,00 steuer- und sozialversicherungsfrei. Mit der Steuer- und Beitragsfreiheit der Sonderzahlungen will das BMF „die besondere und unverzichtbare Leistung der Beschäftigten in der Corona-Krise“ anerkennen.

Voraussetzung

Die Bonusregelung ist an zwei Voraussetzungen geknüpft. Erstens müssen die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden. Und zweitens müssen die steuerfreien Leistungen im Lohnkonto gesondert aufgezeichnet werden. Unter die Corona-Sonderregelungen fallen Geld- und/oder Sachleistungen, die zwischen dem 1.3.2020 und dem 31.12.2020 ausgezahlt werden. Andere Steuerbefreiungen und Bewertungserleichterungen bleiben hiervon unberührt. 

Sonderzahlung für Pflegekräfte

Der Freistaat Bayern gewährt allen Angestellten aus der Pflege- und Rettungsdienstbranche einen gesonderten einmaligen Bonus in Höhe von € 500,00 zusätzlich zum Gehalt aus der Staatskasse. Das Bayerische Kabinett hat hierzu vor den Osterfeiertagen einen entsprechenden Beschluss gefasst. Die Auszahlung des Pflegebonus erfolgt steuerfrei bzw. wird auf den Freibetrag für Sonderzahlungen anlässlich der Corona-Krise angerechnet.

Voll- und Teilzeitbeschäftigung

Den vollen Bonus (€ 500,00) erhalten Voll- und Teilzeitbeschäftigte aus der Pflege- und Rettungsdienstbranche, die eine wöchentliche Arbeitszeit von über 25 Stunden leisten. Pflegekräfte mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von weniger als 25 Wochenstunden erhalten einen einmaligen Bonus von € 300,00.

Stand: 27. Mai 2020

Bild: ViDi Studio - stock.adobe.com

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