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Bonuszahlungen der Krankenkassen

Aufwendungen für wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungen

Steuerliche Absetzbarkeit als außergewöhnliche Belastung ...mehr

Umsatzsteuerfreie Leistungen auch ohne Zulassung

FG Berlin-Brandenburg: Persönliches Vertrauensverhältnis unerheblich ...mehr

Gesundheitstelefon umsatzsteuerpflichtig

Umsatzsteuerfrei bei therapeutischem Zweck ...mehr

Bestechung im Gesundheitswesen

Neues Gesetz soll illegale Praktiken unterbinden ...mehr

Bonuszahlungen der Krankenkassen

Vielfach gewähren die Krankenkassen ihren Versicherten Bonuszahlungen, etwa für gesundheitsbewusstes Verhalten. ...mehr

Tumormeldungen für Krebsregister

Eine Ärztin hatte sogenannte Tumormeldungen für ein Krebsregister erstellt. ...mehr

Notfallzimmer eines Arztes

Viele Ärztinnen und Ärzte halten in ihren Privaträumen ein Notfallzimmer oder eine kleine Notarztpraxis bereit. ...mehr

Kulturlinks – Frühjahr 2016

Im Frühjahr 2016 gibt es wieder viele interessante Veranstaltungen ...mehr

Bonuszahlungen der Krankenkassen

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Krankenversicherungsbeiträge

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können vollumfänglich als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden, soweit sich die Beiträge auf Basisleistungen beziehen. Vielfach gewähren die Krankenkassen ihren Versicherten Bonuszahlungen, etwa für gesundheitsbewusstes Verhalten.

Kürzung des Sonderausgabenabzugs

Die Finanzverwaltung kürzt regelmäßig die sonderausgabenabzugsfähigen Krankenversicherungsbeiträge um die Bonuszahlungen. Ob dies rechtmäßig ist, entscheidet der Bundesfinanzhof in dem anhängigen Verfahren X R 17/15. Die Finanzverwaltung hat jetzt ihren sogenannten „Vorläufigkeitskatalog“ hinsichtlich der Kürzung der Beiträge zur Basiskrankenversicherung um die Bonuszahlungen der Krankenkassen erweitert. Dies bedeutet, dass Steuerbescheide diesbezüglich vorläufig erlassen werden und ggf. von Amts wegen berichtigt werden (BMF-Schreiben vom 5.11.2015 IV A 3 - S 0338/07/10010).

Stand: 25. Februar 2016

Bild: doris_bredow - Fotolia.com

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