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Heileurythmisten/innen umsatzsteuerfrei

Notärztlicher Bereitschaftsdienst

Veranstaltungsdienste eines Arztes umsatzsteuerfrei ...mehr

Medizinische Telefonberatung

EuGH-Vorlage zur Umsatzsteuerpflicht ...mehr

Honorareinkünfte aus wahlärztlichen Leistungen

Zutreffende Einkünftequalifizierung oftmals schwierig ...mehr

Heileurythmisten/innen umsatzsteuerfrei

Künftig bestehen an der Umsatzsteuerfreiheit von Leistungen der Heileurythmistinnen und Heileurythmisten keine Zweifel mehr. ...mehr

Glutenfreie Diätverpflegung

Ein Steuerpflichtiger ließ sich Diätverpflegung ärztlich anordnen und setzte die Aufwendungen in seiner Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung an ...mehr

Vergessene Betriebsausgaben richtig nacherklären

In vielen Fällen werden die fehlenden Betriebsausgaben erst sichtbar, wenn der Einkommensteuerbescheid bereits rechtskräftig ist ...mehr

Kulturlinks – Frühling 2019

Im Frühling 2019 gibt es wieder interessante Veranstaltungen! ...mehr

Heileurythmisten/innen umsatzsteuerfrei

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BFH-Rechtsprechung

Der Bundesfinanzhof (BFH) musste sich vor Kurzem mit der Frage befassen, ob die Umsätze aus heileurythmischer Tätigkeit nach § 4 Nr. 14 Buchst. a des Umsatzsteuergesetzes (UStG) steuerfrei zu stellen sind, wenn der Leistungserbringer Mitglied des Bundesverbandes für Heileurythmie ist und der Bundesverband mit einzelnen Krankenkassen Verträge zur integrierten Versorgung mit anthroposophischer Medizin abgeschlossen hat. Der BFH hat diese Frage im Urteil vom 26.7.2017 (Az. XI R 3/15) bejaht und sämtliche heileurythmische Behandlungsleistungen unter diesen Voraussetzungen von der Umsatzsteuer ausgenommen.

Neues BMF-Schreiben

Die Finanzverwaltung erkennt dieses Urteil an und hat mit Schreiben vom 27.11.2018 (Az. III C 3 - S 7170/08/10001) den Umsatzsteuer-Anwendungserlass in Abschnitt 4.14.4 Abs. 12 Nr. 2 entsprechend abgeändert. Damit bestehen künftig an der Umsatzsteuerfreiheit von Leistungen der Heileurythmistinnen und Heileurythmisten keine Zweifel mehr.

Stand: 25. Februar 2019

Bild: Aamon - fotolia.com

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