Ausgabe: Layoutbild

Sponsoring-Aufwendungen als Betriebsausgabe

Gutachten für den MDK umsatzsteuerfrei

Eine Ärztin erstellte für den Medizinischen Dienst der Krankenkasse Niedersachsen Gutachten betreffend die Pflegebedürftigkeit von Versicherten. ...mehr

Sponsoring-Aufwendungen als Betriebsausgabe

Anders als bei der klassischen Werbung steht bei einem Sponsoring nicht die Reklame für bestimmte Produkte oder Dienstleistungen im Vordergrund, sondern es soll dadurch die Reputation des Unternehmens gefördert werden. ...mehr

Entwurf eines Krankenhauszukunftsgesetzes

Die Bundesregierung will im Rahmen des „Krankenhauszukunftsgesetzes“ umfassende Investitionsprogramme für Krankenhäuser starten. ...mehr

Notfallzimmer im Privathaus steuerlich absetzen

Der Bundesfinanzhof (BFH) sah bisher in ständiger Rechtsprechung nur solche Räume als Notfallpraxis an, „die erkennbar besonders für die Behandlung von Patienten eingerichtet und für jene leicht zugänglich sind“. ...mehr

Elektronische Patientenakte

In die elektronische Patientenakte sollen u. a. Befunde, Arztberichte oder Röntgenbilder eingefügt werden. ...mehr

Steuerfreies Firmenfitnessprogramm

Ein Arbeitgeber hatte eine „gesunde“ Idee. Er ermöglichte es seinen Beschäftigten, in verschiedenen Fitnessstudios zu trainieren und bezahlte die monatlichen Beiträge. ...mehr

Gastarztstipendien als wiederkehrende Bezüge

Stipendien, die aus öffentlichen Mitteln oder von diversen öffentlichen Einrichtungen für Ausbildungszwecke gewährt werden, sind nach § 3 Nr. 44 Einkommensteuergesetz - EStG unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. ...mehr

Kulturlinks – Frühjahr 2021

Im Frühjahr 2021 gibt es wieder interessante Veranstaltungen! ...mehr

Sponsoring-Aufwendungen als Betriebsausgabe

Illustration

Sponsoring

Anders als bei der klassischen Werbung steht bei einem Sponsoring nicht die Reklame für bestimmte Produkte oder Dienstleistungen im Vordergrund, sondern es soll dadurch die Reputation des Unternehmens gefördert werden. Um das zu erreichen wird z. B. einem Sportverein die Sportkleidung finanziert, die mit dem Namen, dem Logo oder der Adresse des Sponsors versehen ist.

Streitpunkt Betriebsausgabenabzug

Sponsoring-Aufwendungen zählen regelmäßig zu den Streitpunkten mit der Finanzverwaltung. So war es auch im Fall einer Sportärzte-GmbH, die einzelne Sportler finanziell unterstützte. Diese trugen im Gegenzug auf ihrer Sportkleidung und dem Zubehör den Namen, das Logo und die Internetadresse der Sportärzte-GmbH. Zum Sponsoring zählte auch die kostenlose Gestellung von Autogrammkarten, Postermaterial, DVDs, Videos und Broschüren.

BFH-Urteil

Der Bundesfinanzhof (BFH) billigte den Betriebsausgabenabzug bei der Sportärzte-GmbH (Urteil v. 14.7.2020 - VIII R 28/17). Das Finanzamt und das Finanzgericht hatten das Betriebsausgabenabzugsverbot u. a. mit der persönlichen Verbindung der Ärzte mit einigen bekannten Sportlern dieses Vereins begründet. Der BFH hingegen verneinte persönliche Beweggründe. In der Regel kann also davon ausgegangen werden, dass Ausgaben für das Sponsoring von Sportlern bzw. Sportvereinen durch Ärzte, die schwerpunktmäßig Sportler betreuen, steuerlich abzugsfähig sind, und zwar auch dann, wenn sie wie im Urteil fast € 1 Mio. betragen und an befreundete Sportler geflossen sind.

Stand: 24. Februar 2021

Bild: wesel - stock.adobe.com

Datenschutz | Logo Martina Pichlmeier Steuerberaterin Burgstraße 12 |  80331 München |  Deutschland Work Work+49 89 990149-40 |  F: Fax+49 89 990149-49 | 
Atikon Marketing & Werbung GmbH Atikon Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich Work Work+43 732 611266 0 Fax+43 732 611266 20