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Meldungen zur Krebsregistrierung

Aufwendungen für Vertragsarztzulassung

Zulassung kein abnutzbares Wirtschaftsgut ...mehr

Altenheim: Unterbringungskosten als außergewöhnliche Belastung

Finanzgericht billigt Steuerabzug von Heimkosten ...mehr

Gewerbesteuerpflicht einer Fachkrankenschwester

Die Forschungstätigkeit der Krankenschwester sei nicht einem der gewerbesteuerfreien Katalogberufe ähnlich, so der BFH. ...mehr

Gewerbesteuerpflicht eines Dialysezentrums

Dialysezentrum kein Krankenhaus ...mehr

Meldungen zur Krebsregistrierung

Die Finanzverwaltung hat in dem neu gefassten Umsatzsteuer-Anwendungserlass hierzu Folgendes bestimmt (BMF-Schreiben vom 8.5.2017, III C 3 - S 7170/15/10004): ...mehr

Lieferung von Blutplasma

Die Lieferung von menschlichem Blut unterliegt grundsätzlich nicht der Umsatzsteuer. ...mehr

Selbst getragene Krankenkosten eines Privatpatienten

Die Beitragsrückerstattung mindert den Sonderausgabenabzug ohne mögliche Gegenrechnung der Aufwendungen. ...mehr

Kulturlinks – Herbst 2017

Im Herbst 2017 gibt es wieder viele interessante Veranstaltungen ...mehr

Meldungen zur Krebsregistrierung

Illustration

Umsatzsteuerliche Behandlung

Strittig war bislang die umsatzsteuerliche Behandlung von Vergütungen der Ärztinnen und Ärzte an das Krebsregister nach den Vorschriften des § 65c Abs. 6 SGB V. Die Finanzverwaltung hat in dem neu gefassten Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE, Abschnitt 4.14.1 Abs. 5 Nr. 6a) hierzu Folgendes bestimmt (BMF-Schreiben vom 8.5.2017, III C 3 - S 7170/15/10004):

Meldungen zur Dokumentation

Dienen die Meldungen des Arztes zur reinen Dokumentation von Patientendaten und haben diese keine Auswirkungen auf die Heilbehandlung eines bestimmten Patienten, unterliegt die Meldevergütung der Umsatzsteuerpflicht.

Meldungen zur klinischen Krebsregistrierung

Dienen die Meldungen hingegen der klinischen Krebsregistrierung und erfolgt nach der Auswertung der übermittelten Daten eine patientenindividuelle Rückmeldung an den Arzt und werden hierdurch weitere im Einzelfall erforderliche Behandlungsmaßnahmen getroffen, ist die Meldevergütung umsatzsteuerfrei. Dies gilt auch für Meldungen zum Abschluss der Behandlung.

Stand: 30. August 2017

Bild: anyaberkut - fotolia.com

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