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Betriebliche Gesundheitsförderung

Notärztliche Bereitschaftsdienste umsatzsteuerfrei

Wegweisendes Urteil des FG Niedersachsen ...mehr

Betriebliche Gesundheitsförderung

2020 bis € 600,00 steuerfrei ...mehr

Medizinische Analysen steuerfrei

BFH entgegen Finanzverwaltung ...mehr

Notfallzimmer in Privatwohnung

Vollumfänglicher Betriebsausgabenabzug möglich ...mehr

Einlagerung von Samenzellen

Umsatzsteuerfreie Heilbehandlung ...mehr

Behindertengerechter Gartenumbau

Für die Steuerfreiheit muss die Kostenübernahme für Vorsorgeuntersuchungen nicht gesondert im Geschäftsführervertrag enthalten sein. ...mehr

Vorsorgeuntersuchungen von GmbH zahlen lassen

Geschäftsführer bzw. Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH zählen zu den leitenden Angestellten. ...mehr

Kulturlinks – Herbst 2020

Im Herbst 2020 gibt es wieder interessante Veranstaltungen! ...mehr

Betriebliche Gesundheitsförderung

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Steuerfreie Arbeitgeberleistungen

Arbeitgeber können gemäß § 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz/EStG für ihre Arbeitnehmer Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit in Betrieben steuerfrei zur Verfügung stellen. Seit dem 1.1.2020 können hierfür pro Arbeitnehmer und pro Kalenderjahr € 600,00 (bis 31.12.2019 € 500,00) steuerfrei aufgewendet werden. Der Freibetrag gilt pro Arbeitgeber, sodass Mehrfachbeschäftigten der Freibetrag mehrfach in voller Höhe zusteht. Bei einem unterjährigen Arbeitgeberwechsel muss nicht zeitanteilig aufgeteilt werden. Der Freibetrag kann für jedes Arbeitsverhältnis in Anspruch genommen werden.

Zusatzleistungen

Grundvoraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden und nicht in Form einer Entgeltumwandlung.

Präventionskurse

Vom Arbeitgeber steuerfrei gezahlt werden können Gebühren für von den Krankenkassen zertifizierte Präventivkurse oder sonstige gesundheitsfördernde Maßnahmen, die den Vorgaben des Leitfadens Prävention entsprechen. Weitere Hinweise sind auf den Internetseiten der Kooperationsgemeinschaft „Zentrale Prüfstelle Prävention“ unter https://www.zentrale-pruefstelle-praevention.de/ erhältlich.

Stand: 27. August 2020

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