Ausgabe: Layoutbild

Apothekenrabatt

Ehrenamtliche Mitarbeit in Impfzentren

Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale? ...mehr

Organspendegesetz

Stichtag 1.3.2022 ...mehr

Apothekenrabatt

BFH-Urteil zur Umsatzsteuerbemessung ...mehr

Bonus für Pflegekräfte

Pflegebonusgesetz ...mehr

Künstliche Befruchtung

Steuerliche Geltendmachung der Aufwendungen ...mehr

Apothekenrabatt

Illustration

Patientenrabatte

Apotheken aus dem EU-Ausland versuchen mehr und mehr, durch Rabatte auf verschreibungspflichtige Medikamente bei inländischen Kunden zu punkten. Im konkreten Fall gewährte eine niederländische Apotheke anlässlich einer Erstbestellung verschreibungspflichtiger Medikamente eine Aufwandsentschädigung. Diese konnte der Besteller sodann im Rahmen einer zweiten Bestellung vom regulären Warenpreis abziehen. Die Apotheke war der Meinung, sie könne die Steuerbemessungsgrundlage für die innergemeinschaftliche Lieferung um diese Aufwandsentschädigung mindern. Doch diese Forderung scheiterte bereits daran, dass die Apotheke eine Steuerminderung für Lieferungen forderte, die weder im Inland noch im Abgangsstaat Niederlande steuerpflichtig sind.

Urteil BFH

Der Bundesfinanzhof/BFH setzte mit Urteil vom 18.11.2021, (V R 4/21,V R 41/17) die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs/EuGH vom 11.3.2021 (Az. C-802/19) auf den konkreten Fall um. Danach kann der niederländische Unternehmer für die rabattierten innergemeinschaftlichen Lieferungen keine Steuerminderung geltend machen. Bemessungsgrundlage für die zweite Lieferung bildet vielmehr die Summe aus dem Rechnungsbetrag zuzüglich der Aufwandsentschädigung.

Stand: 24. Mai 2022

Bild: Karanov images - stock.adobe.com

Datenschutz | Logo Martina Pichlmeier Steuerberaterin Burgstraße 12 |  80331 München |  Deutschland Work Work+49 89 990149-40 |  F: Fax+49 89 990149-49 | 
Atikon Marketing & Werbung GmbH Atikon Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich Work Work+43 732 611266 0 Fax+43 732 611266 20