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Rabatte auf verschreibungspflichtige Arzneimittel

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Sozialgericht-Rechtsprechung für Ärztinnen und Ärzte

Sozialversicherungspflicht für Ärztinnen und Ärzte ...mehr

Rabatte auf verschreibungspflichtige Arzneimittel

Der BGH hat in dem genannten Urteil klargestellt, dass Pharmagroßhändler nicht verpflichtet sind, einen Mindestpreis zu beachten. ...mehr

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Kulturlinks – Winter 2017/2018

Im Winter 2017 gibt es wieder viele interessante Veranstaltungen ...mehr

Rabatte auf verschreibungspflichtige Arzneimittel

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Arzneimittelgesetz

Die Preisvorschriften im Arzneimittelgesetz (AMG) und in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) legen zwar Preisobergrenzen, aber keine Preisuntergrenzen fest, wie der Bundesgerichtshof (BGH) festgestellt hat (Urteil vom 5.10.2017, I ZR 172/16). Im Streitfall hatte eine Pharmagroßhändlerin damit geworben, auf verschreibungspflichtige Arzneimittel einen Rabatt von 3 % plus 2,5 % Skonto und ab € 70,00 bis zur Hochpreisgrenze einen Rabatt von 2 % plus 2,5 % Skonto auf den rabattierten Preis zu gewähren. Die Großhändlerin wurde hiermit von der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs verklagt.

Urteil des BGH

Der BGH hat in dem genannten Urteil klargestellt, dass Pharmagroßhändler nicht verpflichtet sind, einen Mindestpreis zu beachten. Ein Pharmagroßhändler kann daher auf den in der AMPreisV erwähnten Festzuschlag ganz oder teilweise verzichten.

Stand: 28. November 2017

Bild: Christy Thompson - fotolia.com

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