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IHK-Beiträge der Krankenhäuser

Pflegereform 2017

Wesentliche Änderungen ab 2017 ...mehr

Meldungen an das klinische Krebsregister

Neues BMF-Schreiben vom 24.11.2016, III C 3 - S 7170/15/10004 ...mehr

Legasthenie als außergewöhnliche Belastung

Wichtige Voraussetzungen für den Steuerabzug ...mehr

IHK-Beiträge der Krankenhäuser

Keine Ermäßigung für Krankenhäuser ...mehr

Sozialversicherungsschutz für Pflegepersonen

Zum 1.1.2017 wurde die soziale Sicherung von Pflegepersonen in der Arbeitslosenversicherung verbessert. ...mehr

Habilitationsfeier als Werbungskosten absetzbar

Ein angestellter Klinikarzt hatte Aufwendungen für seine Habilitationsfeier als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend gemacht. ...mehr

Kulturlinks – Frühjahr 2017

Im Frühjahr 2017 gibt es wieder viele interessante Veranstaltungen ...mehr

IHK-Beiträge der Krankenhäuser

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Gewerbesteuer

Ein Klinikbetreiber wendete sich gegen den jüngsten Beitragsbescheid von der Industrie- und Handelskammer (IHK). Der Betreiber erwiderte, er würde für den überwiegenden Teil seines Geschäftsbetriebs nicht der Gewerbesteuer unterliegen. Lediglich die Nebenbetriebe wie Cafeteria, Vermietungsleistungen und Leistungen des ambulanten Pflegedienstes würden der Gewerbesteuer unterliegen. Bei der Beitragsberechnung sei daher nur derjenige Teil des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes zu berücksichtigen, der nicht von der Gewerbesteuer befreit ist. Die betreffende IHK folgte dem nicht und berechnete den Kammerbeitrag aus den Kennzahlen für den gesamten Klinikbetrieb.

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat die Auffassung der IHK bekräftigt. Die Behörde darf der Berechnung ihrer Beiträge einer kammerzugehörigen Klinik die Kennzahlen des gesamten Unternehmens zugrunde legen. Unerheblich ist, ob die Klinik für den Krankenhausbetrieb von der Gewerbesteuer befreit ist (Urteil vom 7.12.2016, 10 C 11.15).

Stand: 27. Februar 2017

Bild: Andrei Tsalko - fotolia.com

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