Ausgabe: Layoutbild

Arbeitsrecht aktuell

Leistungen eines Gesundheitszentrums

Umsatzsteuerpflichtige Leistungen ...mehr

Tätigkeit als Lehrarzt steuerpflichtig

Keine steuerfreie Nebentätigkeit ...mehr

Arzt mit häuslicher Notfallpraxis

Notfallpraxis kein Arbeitszimmer ...mehr

Arbeitsrecht aktuell

Nachtzuschläge, private Handynummer ...mehr

Zahnarztpraxis ist keine Praxisklinik

Ein Zahnarzt hatte seine zahnärztliche Praxis auf seiner Homepage als „Praxisklinik“ bezeichnet. ...mehr

Schulgeldzahlungen aus Krankheitsgründen steuerlich absetzen

Ein Ehepaar machte „Schulgeldzahlungen“ für die Tochter und für den Sohn als außergewöhnliche Belastungen geltend. ...mehr

Kulturlinks – Herbst 2018

Im Herbst 2018 gibt es wieder interessante Veranstaltungen! ...mehr

Arbeitsrecht aktuell

Illustration

Pfändungsschutz für Nachtzuschläge

Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind nach einem Urteil (vom 23.8.2017, Az. 10 AZR 859/16) des Bundesarbeitsgerichts (BAG) nicht pfändbar. Sonntage und gesetzliche Feiertage stehen kraft Verfassung unter besonderem Schutz, wie das BAG festgestellt hatte. Nachtarbeit ist zudem nach dem Arbeitszeitgesetz ausgleichspflichtig. Zuschläge für Samstagsarbeit unterliegen hingegen keinem Pfändungsschutz.

Herausgabe der privaten Handynummer

Eine weitere für Ärztinnen und Ärzte interessante Entscheidung dürfte jene des Thüringer Landesarbeitsgerichts (LAG) sein. In dem Streitfall verlangte ein Arbeitgeber von den Arbeitnehmern die Bekanntgabe ihrer privaten Mobilfunknummer. Die Mitarbeiter sollten auch außerhalb des Bereitschaftsdienstes im Notfall erreichbar sein. Das LAG hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer nicht verpflichtet sei, seine private Mobilfunknummer zur Absicherung eines Notfalldienstes an den Arbeitgeber herauszugeben (Urteil vom 16.5.2018, 6 Sa 442/17 und 6 Sa 444/17).

Stand: 28. August 2018

Bild: ty - fotolia.com

Datenschutz | Logo Martina Pichlmeier Steuerberaterin Burgstraße 12 |  80331 München |  Deutschland Work Work+49 89 990149-40 |  F: Fax+49 89 990149-49 | 
Atikon Marketing & Werbung GmbH Atikon Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich Work Work+43 732 611266 0 Fax+43 732 611266 20