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Nebenberufliche Fahrer gemeinnütziger Einrichtungen

Leistungen eines Gesundheitszentrums

Umsatzsteuerpflichtige Leistungen ...mehr

Tätigkeit als Lehrarzt steuerpflichtig

Keine steuerfreie Nebentätigkeit ...mehr

Arzt mit häuslicher Notfallpraxis

Notfallpraxis kein Arbeitszimmer ...mehr

Arbeitsrecht aktuell

Nachtzuschläge, private Handynummer ...mehr

Zahnarztpraxis ist keine Praxisklinik

Ein Zahnarzt hatte seine zahnärztliche Praxis auf seiner Homepage als „Praxisklinik“ bezeichnet. ...mehr

Schulgeldzahlungen aus Krankheitsgründen steuerlich absetzen

Ein Ehepaar machte „Schulgeldzahlungen“ für die Tochter und für den Sohn als außergewöhnliche Belastungen geltend. ...mehr

Kulturlinks – Herbst 2018

Im Herbst 2018 gibt es wieder interessante Veranstaltungen! ...mehr

Nebenberufliche Fahrer gemeinnütziger Einrichtungen

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Aufwandsentschädigung

Das FG Baden-Württemberg hat hingegen die Aufwandsentschädigungen von Fahrern eines Seniorenzentrums als steuerfrei im Sinne der oben genannten Vorschrift anerkannt. Im Streitfall waren mehrere Fahrer für das Seniorenzentrum tätig. Die Fahrer halfen den hilfsbedürftigen Personen von der Wohnung zum Bus und zurück. Sie wurden hierzu von dem Betreiber des Seniorenzentrums oder externen Anbietern geschult. Gezahlt wurde den Fahrern eine Aufwandsentschädigung von € 2.400,00 jährlich. Die Fahrer zeichneten ihre Arbeitsstunden auf. Das FG sah die Aufwandsentschädigung als steuerfrei an (Urteil vom  8.3.2018, 3 K 888/16).

Stand: 28. August 2018

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