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Sonderklassegebühren

Zahnärztliche Partnerschaftsgesellschaft

Bundesfinanzhof entscheidet zur Einkünftequalifizierung ...mehr

Pflegepauschbetrag

Sächsisches Finanzgericht urteilt über Inanspruchnahme des Pflegepauschbetrags ...mehr

Neues ALBVVG

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Elektronisches Organspende-Register

Bundesregierung veröffentlicht FAQ ...mehr

Behindertengerechter Umbau

Mieterhöhung wegen behindertengerechten Wohnungsumbaus als außergewöhnliche Belastung ...mehr

Sonderklassegebühren

Deutsch-österreichische Konsultationsvereinbarung über Besteuerung von Sonderklassegebühren ...mehr

Sozialversicherungspflicht einer MFA

Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen ...mehr

Sonderklassegebühren

Wegweiser

Sonderklassegebühren

In Deutschland ansässige Ärztinnen und Ärzte, die in der Grenzregion Deutschland/Österreich tätig sind, erhalten vielfach sogenannte Sonderklassegebühren. Diese Gebühren stehen im Regelfall mit Tätigkeiten in Kliniken in der Grenzzone Österreichs im Zusammenhang und werden zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt.

Qualifikationskonflikte

Während Deutschland die Sonderklassegebühren als Arbeitslohn – also als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit – ansieht, geht Österreich grundsätzlich von Einkünften aus selbstständiger Arbeit aus.

Besteuerungsrecht

Nach der sogenannten Konsultationsvereinbarung zum Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Österreich (DBA Österreich, vgl. Bundesministerium der Finanzen 8.1.2024, IV B 3 - S 1301-AUT/19/10006 :012 (DOK 2023/1221389) steht das Besteuerungsrecht für Lohneinkünfte Deutschland zu. Um solche handelt es sich dann, wenn es an einer festen Einrichtung in Österreich fehlt. Liegt eine feste Einrichtung vor, besteuert Österreich die Gebühren nach Artikel 14 Absatz 1 des Abkommens als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Die Doppelbesteuerung wird durch Anrechnungsverfahren in Deutschland gelöst.

Stand: 27. Mai 2024

Bild: studio v-zwoelf - stock.adobe.com

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