Ausgabe: Layoutbild

Pflegeleistungen im Haushalt

Aufwendungen für Professorentitel

Finanzgericht erkennt Betriebsausgabenabzug an ...mehr

Medizinische Analysen

Aktuelles EuGH-Urteil ...mehr

Teilveräußerung einer Arztpraxis

Ermäßigte Gewinnbesteuerung? ...mehr

Dienstwagen für Bereitschaft

Kein geldwerter Vorteil ...mehr

Pflegeleistungen im Haushalt

Jahressteuergesetz 2019 ...mehr

Zytostatika in der Ambulanz

Ein Krankenhaus behandelte an Krebs erkrankte Patienten stationär und ambulant durch Chemotherapien mit Zytostatika. ...mehr

Therapiehund

Auch Angehörige der Heilberufe können sich in ähnlichen Fällen auf diese positive Entscheidung des Finanzgerichts (FG) Münster berufen. ...mehr

Kulturlinks – Winter 2019

Im Winter 2019 gibt es wieder interessante Veranstaltungen! ...mehr

Pflegeleistungen im Haushalt

Illustration

Wohnen für Hilfe

Unter dem Stichwort „alternative Wohnformen“ plant der Gesetzgeber die Steuerfreistellung von Sachleistungen im Rahmen alternativer Wohnformen. Stellen Steuerpflichtige, die über freien Wohnraum verfügen, diesen Wohnraum anderen im Tausch gegen Hilfeleistungen, z. B. in Form von Haushaltshilfe oder Pflegeleistungen usw., zur Verfügung, sollen die Vorteile des Wohnraumgebers als auch die Leistungen des Wohnraumnehmers nicht der Einkommensteuer unterliegen (§ 3 Nr. 49 Einkommensteuergesetz/EStG-E). Für Pflegeleistungen können darüber hinaus vom Wohnraumgeber noch bis zu € 450,00/Monat an den Pflegeleistenden steuerfrei gezahlt werden.

Stand: 27. November 2019

Bild: Chinnapong - Fotolia.com

Datenschutz | Logo Martina Pichlmeier Steuerberaterin Burgstraße 12 |  80331 München |  Deutschland Work Work+49 89 990149-40 |  F: Fax+49 89 990149-49 | 
Atikon Marketing & Werbung GmbH Atikon Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich Work Work+43 732 611266 0 Fax+43 732 611266 20