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Heilbehandlungsleistungen eines Podologen

Umsatzsteuerbefreiung von Privatkliniken

Steuerfrei auch ohne Eintrag in Krankenhausplan und Versorgungsvertrag ...mehr

Kosten für Diätverpflegung keine außergewöhnliche Belastung

Bei ärztlicher Verordnung und Medikamentencharakter kein Steuerabzug ...mehr

Vorsicht Steuerverkürzung!

Abweichende Angaben in den Steuererklärungen ...mehr

Kostenloser Klinikparkplatz

Kein Anspruch kraft betrieblicher Übung ...mehr

Heilbehandlungsleistungen eines Podologen

Umsatzsteuerliche Beurteilung der Finanzverwaltung ...mehr

Arztleistungen nicht steuerbegünstigt

Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen sind steuerbegünstigt. ...mehr

Die Zahnarztfrau in der Praxis

Es handelte sich um einen ganz gewöhnlichen Fall. ...mehr

Kulturlinks

Aktuelle Festivals und kulturelle Veranstaltungen. ...mehr

Heilbehandlungsleistungen eines Podologen

Illustration

Umsatzsteuerliche Beurteilung der Finanzverwaltung

Bundesfinanzhof

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Leistungen eines Podologen den umsatzsteuerfreien Heilbehandlungsleistungen i.S. des § 4 Nr. 14 Buchstabe a Umsatzsteuergesetz (UStG) zugeordnet (Urt. v. 07.02.2013, V R 22/121). Die Finanzverwaltung hat in der Umsetzung dieses Urteils den Umsatzsteuer-Anwendungserlass entsprechend abgeändert (BMF Schreiben vom 31.01.2014, IV D 3 - S 7170/07/10011). In den Anwendungserlass reihen sich nun Podologen zu den Berufsbildern der „ähnlichen heilberuflichen Tätigkeiten“ in der neuen Nummer 10 hinzu.

Podologengesetz

Für die Steuerfreiheit der Tätigkeit genügt die erfolgreiche Absolvierung der staatlichen Prüfung nach dem Podologengesetz und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen.

Stand: 27. Mai 2014

Bild: Andrei Tsalko - Fotolia.com

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